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Tankwagen (Wasser)

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Table of Contents

IBC-Tank #

Schaftank
  1. Der IBC-Tank auf dem kleinen Anhänger dient als Schaftränke.
  2. Bitte immer (auch auf der Weide) drarauf achten, dass die Schlauchverbindung zur Trinkarmatur dicht ist. Die Schafe scheuern sich auch da dran und verschleißen den Zulaufschlauch!
  3. Der Tank sollte z.Zt. nur bis zu Hälfte gefüllt werden (Dichungsproblem)
  4. Wenn der (halb)volle Tankanhänger vom PKW oder Schlepper abgekuppelt wird, muss man unbedingt darauf achten, dass der Anhänger nicht nach hinten (entgegengesetzte Seite zur Anhängerkupplung) umkippt. Immer genügend Holzstücke unterlegen!

Tankwagen #

  1. Verwendet wird dieser je nach Wetter, von Mitte April bis Juli vorzugsweise zum Wässern der Obstbäume.
  2. Nur mit dem Ackerschlepper (LKW-Kupplung) verwendbar.
  3. In den Tank passen fast 1500 Liter, leider nur, wenn der so steht, wie auf dem Bild unten.
  4. Den roten Absperrhahngriff immer entfernen, wenn Schafe da dran können, die scheuern sich und das kostbare Naß läuft aus. Lagerort: Schafunterstand Werkzeugwand.

Standrohr #

  1. Das Standrohr (Unterflurhydrant mit C3 Storz-Anschluss) wird jeweils im April von der ESTW ausgeliehen. Dabei muss vorher Stadtgrün einen Auftrag an die ESTW übermitteln (Stadtgrün bezahlt die Jahresmiete, die Wasserrechnung geht an den BN, unser Wasserkostenanteil wird an den BN überwiesen).
  2. Normalerweise wird das Standrohr in der BN-Hütte gelagert. Dort befindet sich auch das Benutzungsprotokoll.
  3. Nur Leute, die einen sog. ‚Wasserentnahmeschein‘ haben, können das Standrohr bei der ESTW abholen.
  4. Jede Nutzung muss protokolliert werden: Wann, Wer, Wieviel, Unterschrift
  5. Wer beim Füllen (Feuerwehrschlauch hängt im Schafunterstand) helfen möchte und nicht bei der FFW ist, muss eine Einweisung/Belehrung von Helmut oder Klaus über sich ergehen lassen, um eine Trinkwasserverunreinigung zu vermeiden, die hohe Schadenersatzkosten verursachen könnte.
  6. Befüllung der Tankwagen immer zu Zweit! Der Rückstoß am Schlauchende ist heftig!
  7. Das Standrohr muss im Herbst vor Frostbeginn wieder beim Zählerlager der ESTW abgegeben werden. Wichtig: der Zählerstand muss dokumentiert werden (Quittung geben lassen).
  8. Da weder der große Tankwagen, noch der IBC-Anhänger eine Zulassung haben, darf nur auf dem Feldweg gefahren werden 🙁